Unterrichtsbetrieb im Schuljahr 2021/2022 

Liebe Eltern, 

ich hoffe, dass Sie und Ihre Kinder schöne und erholsame Ferien hatten. Mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen einige grundlegende Dinge zum Unterrichtsbetrieb im neuen Schuljahr mitteilen. 

Leider liegt uns der neue Rahmenhygieneplan des Kultusministeriums immer noch nicht vor, so dass ich mich an dieser Stelle auf Grundsätzliches beschränken muss, das Sie vielleicht auch schon den Medien entnommen haben. Sobald der Rahmenhygieneplan vorliegt, informiere ich Sie erneut. 

1. Das Schuljahr findet nach jetzigem Stand im normalen Präsenzbetrieb statt. Eine inzidenzbasierte Umstellung auf Wechsel- oder Distanzunterricht ist bisher nicht vorgesehen. 

2. Auf Anordnung der Staatsregierung gilt bis zum 1. Oktober 2021 eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht („OP-Maske“ oder alternativ FFP-2) auch am Platz im Klassenzimmer. Wird das Schulgebäude in den Pausen verlassen, darf die Maske abgenommen werden. Gleiches gilt für die Zeit des Stoßlüftens im Klassenzimmer. Im Sportunterricht ist die Maskenpflicht aufgehoben. 

3. Auf Anordnung der Staatsregierung gilt in den Schulen Testpflicht. Getestet wird dreimal pro Woche. In der ersten Woche testen wir Dienstag und Donnerstag, ab der zweiten Woche dann im Rhythmus Montag-Mittwoch-Freitag. Die Testpflicht wird erfüllt durch entweder die Vorlage eines externen Testnachweises (PCR oder Antigen-Schnelltest) oder die Teilnahme am in der Schule durchgeführten Selbsttest. Vollständig geimpfte oder genesene Schüler können von der Testpflicht befreit werden. Hierfür ist es notwendig, am ersten Schultag dem Klassenleiter bzw. der Klassenleiterin einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Sollte sich der Impfstatus zu einem späteren Zeitpunkt ändern, so ist der Nachweis bitte im Schülersekretariat vorzulegen. Da wir die Listen aus organisatorischen Gründen nur einmal pro Woche aktualisieren können, ist es ggf. möglich, dass von der Vorlage des Impfnachweises bis zur Testbefreiung einige Tage vergehen können. Hierfür bitte ich um Verständnis. 

4. Das Kultusministerium ermöglicht es Eltern weiterhin, einen Antrag auf Befreiung ihres Kindes vom Präsenzunterricht zu stellen. Dieser muss mit ausführlicher Begründung bei der Schulleitung eingereicht werden. Auch ein Beratungsgespräch mit der Schulleitung ist zwingend vorgeschrieben. Aus pädagogischer Verantwortung möchte ich Sie jedoch dringlich bitten, von dieser Möglichkeit nur Gebrauch zu machen, wenn schwerwiegende gesundheitliche Gründe vorliegen. Bitte ermöglichen Sie Ihrem Kind den Besuch des Präsenzunterrichts! 

Bitte beachten Sie den jeweiligen Unterrichtsschluss in der ersten Schulwoche: 

a) Dienstag, 14.09.: 13.00 Uhr (5. Jahrgangsstufe 11.15 Uhr) 

b) Mittwoch, 15.09: 13.00 Uhr 

c) Donnerstag, 16.09.: regulär nach Stundenplan (Beginn des Nachmittagsunterrichts) 

d) Freitag, 17.09.: 12.15 Uhr (Personalausflug des Kollegiums) 

Über die Details unseres Schutz- und Hygienekonzepts werde ich Sie informieren, sobald die Vorgaben des Kultusministeriums vorliegen, voraussichtlich am Montag. Weitere grundlegende Informationen zum neuen Schuljahr erhalten Sie im ersten allgemeinen Elternbrief, der in der kommenden Woche über das Elternportal versendet werden wird. 

Die Eltern der neuen Fünftklässler werden zum Ablauf des ersten Schultags noch gesondert informiert. 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien noch schöne letzte Ferientage und freue mich auf ein Wiedersehen im beginnenden Schuljahr. 

Mit freundlichen Grüßen 

gez. 

Dr. Matthias Langensteiner 

Oberstudiendirektor 

Schulleiter